Anmeldung & Kosten

Anmeldung über KiBon

Die Anmeldung für die Tagesschule erfolgt über das kantonale System KiBon. Sobald der Stundenplan verteilt ist, haben die Erziehungsberechtigten zwei Wochen Zeit, ihr Kind anzumelden.

Grundsätzlich erfolgt der Eintritt auf Beginn des neuen Schuljahres. Die Anmeldung gilt jeweils für ein Schuljahr – die Kinder müssen also jedes Jahr neu angemeldet werden. In begründeten Fällen ist ein Eintritt auch während des Schuljahres möglich; dann wird die Belegungssituation geprüft, und es kann eine Wartefrist von bis zu zwei Monaten gelten.

Zur Anmeldung: www.kibon.ch

Anleitung: AGOV-Login für KiBon einrichten

Für die Anmeldung über KiBon benötigen Sie ein AGOV-Login. Wie Sie dieses einrichten, zeigt das folgende Video Schritt für Schritt:

Zusätzliche Module oder Modulwechsel

Ein einmaliges zusätzliches Modul kann bei der Betriebsleitung der Tagesschule angefragt werden; die Verrechnung erfolgt mit der nächsten Rechnung. Dauerhafte zusätzliche Module oder Modulwechsel während des Schuljahres laufen über denselben Prozess wie eine Neuanmeldung.

Kosten

Die Tagesschule steht allen Familien der Gemeinde Ipsach offen – unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. Der grösste Teil der Kosten wird durch den kantonalen Lastenausgleich getragen; die Eltern beteiligen sich an den Betreuungskosten.

Der Tarif ist kantonal geregelt und richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie der Familiengrösse. Den individuellen Ansatz pro Betreuungsstunde und Kind können Sie hier berechnen: Kostenrechner des Kantons Bern. 

Zusätzlich zu den Betreuungskosten wird eine Gebühr für die Mahlzeiten erhoben: Mittagessen CHF 9.–, Zvieri CHF 2.–.

Zur Festsetzung der Betreuungsgebühr füllen die Eltern einmal jährlich bei der Anmeldung eine Selbstdeklaration über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse aus; sämtliche Angaben sind zu belegen. Können mangels Belegen keine Einstufung vorgenommen werden, wird die maximale Gebühr erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich in Teilrechnungen durch das Schulsekretariat.

Abmeldungen und Rückerstattung

Vorübergehende Abmeldungen führen nur dann zu einer Reduktion der Gebühren, wenn sie länger als eine Woche dauern und durch Krankheit oder Unfall des Kindes (mit Arztzeugnis) begründet sind. Auch schulische Abwesenheiten (z. B. Schulreise, Landschulwoche, Skilager oder Feiertage) werden reduziert. Um die Reduktion geltend zu machen, reichen Sie das Rückforderungsformular innert 14 Tagen ein (siehe Downloads).

Austritt und Kündigung

Der Austritt erfolgt grundsätzlich auf Ende des Schuljahres. In begründeten Fällen kann ein Betreuungsplatz oder einzelnes Modul auf Quartalsende mit einer Frist von zwei Wochen (Ende KW 36, 49 und 12) schriftlich gekündigt werden. Bei Wegzug aus der Gemeinde gilt eine schriftliche Kündigungsfrist von zwei Monaten auf Monatsende.

Schliessungs- und Feiertage

An allgemeinen Feiertagen und während der Schulferien bleibt die Tagesschule geschlossen. Über zusätzliche Schliesstage entscheidet und informiert die Tagesschulleitung zu Beginn des Semesters. Module, die wegen Schliessungs- oder Feiertagen nicht besucht werden, werden den Eltern nicht in Rechnung gestellt. An Kollegiumstagen ist die Tagesschule bei genügend Anmeldungen geöffnet.