Pflichten

Pflichten der Kinder

Die Kinder befolgen die Regeln der Tagesschule und die Anweisungen der Betreuungspersonen. Der Einrichtung und dem Material ist Sorge zu tragen. Mutwillige Beschädigungen werden den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Kranke Kinder können die Tagesschule nicht besuchen. Im Zweifelsfall entscheidet die Betreuungsverantwortliche.